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   BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09   

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https://dejure.org/2012,29447
BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09 (https://dejure.org/2012,29447)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09 (https://dejure.org/2012,29447)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2012 - 1 BvR 1184/09 (https://dejure.org/2012,29447)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Anwendungsbereich des § 1 Abs 2 S 1 DDR-EErfG - Versagung einer Entschädigung gem DDR-EErfG für Enteignungen gem § 4 der "Konzernverordnung" verletzt weder Eigentumsgarantie noch Gleichheitssatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 1 Abs 2 S 1 DDR-EErfG, § 4 KonÜbfV BE, § 1 Abs 1 Buchst a VermG
    Nichtannahmebeschluss: Zum Anwendungsbereich des § 1 Abs 2 S 1 DDR-EErfG - Versagung einer Entschädigung gem DDR-EErfG für Enteignungen gem § 4 der "Konzernverordnung" (juris: KonÜbfV BE) verletzt weder Eigentumsgarantie noch Gleichheitssatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 1 Abs 2 S 1 DDR-EErfG, § 4 KonÜbfV BE, § 1 Abs 1 Buchst a VermG
    Nichtannahmebeschluss: Zum Anwendungsbereich des § 1 Abs 2 S 1 DDR-EErfG - Versagung einer Entschädigung gem DDR-EErfG für Enteignungen gem § 4 der "Konzernverordnung" (juris: KonÜbfV BE) verletzt weder Eigentumsgarantie noch Gleichheitssatz

  • Wolters Kluwer

    Enteignungsentschädigungsversprechen nach Besatzungsrecht als grundrechtlich geschützte Eigentumsposition; Übergang von Entschädigungsversprechen nach dem Recht der DDR auf die gesamtdeutsche Rechtsordnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG; Versagung einer Entschädigung gem. DDR-EErfG für Enteignungen gem. § 4 der "Konzernverordnung"; Gleichheitsgrundsatz; Willkürverbot; Eigentumsgarantie; Entschädigungszusage; entschädigungslose Enteignung; ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zum Anwendungsbereich des § 1 Abs 2 S 1 DDR-EErfG - Versagung einer Entschädigung gem DDR-EErfG für Enteignungen gem § 4 der "Konzernverordnung" (juris: KonÜbfV BE) verletzt weder Eigentumsgarantie noch Gleichheitssatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Enteignungsentschädigungsversprechen nach Besatzungsrecht als grundrechtlich geschützte Eigentumsposition; Übergang von Entschädigungsversprechen nach dem Recht der DDR auf die gesamtdeutsche Rechtsordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigungsversprechen für Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 1923
  • ZOV 2014, 92
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07

    Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09
    Durch Recht der DDR oder durch besatzungshoheitliche wie besatzungsrechtliche Regelungen begründete Ansprüche unterfallen nur dann dem Schutz des Art. 14 GG, wenn sie als schutzfähige Position Bestandteil der gesamtdeutschen Rechtsordnung geworden sind (vgl. BVerfGE 91, 294 ; 126, 331 ).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09
    Dies ist jedoch verfassungsgemäß (vgl. BVerfGE 102, 254 ) und zwingt demgemäß in solchen Fällen auch nicht von Verfassungs wegen zu einer großzügigeren Auslegung des § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09
    Die Verfassungsbeschwerde wirft keine Frage von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (vgl. § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz und anhand der bisherigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung beantworten ließe (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09
    Die Annahme der Verwaltungsgerichte, bei der hier in Rede stehenden Entschädigung aus § 4 der Konzernverordnung handele es sich nicht um eine in die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland überführte Entschädigungszusage im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG, ist nicht unhaltbar in dem Sinne, dass sie unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar wäre (vgl. zum Maßstab BVerfGE 83, 82 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09
    Durch Recht der DDR oder durch besatzungshoheitliche wie besatzungsrechtliche Regelungen begründete Ansprüche unterfallen nur dann dem Schutz des Art. 14 GG, wenn sie als schutzfähige Position Bestandteil der gesamtdeutschen Rechtsordnung geworden sind (vgl. BVerfGE 91, 294 ; 126, 331 ).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09
    Die Annahme einer solchen entschädigungslosen Enteignung (im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchstabe a VermG) wird nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dadurch ausgeschlossen, dass nach der Rechtsordnung der DDR Entschädigungsansprüche bestanden; dies wiederum ist unabhängig davon, ob diese Ansprüche (zutreffend) festgesetzt oder dem Betroffenen tatsächlich zugeflossen sind (vgl. BVerwGE 95, 284 ).
  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09
    Dabei kann offen bleiben, ob eine solche Sperrwirkung entsprechend dem Ausschluss der Überprüfung besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Enteignungen (vgl. dazu BVerfGE 94, 12 ) überhaupt besteht.
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09
    a) Ein Anspruch auf Erfüllung einer besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen oder nach dem Recht der DDR ergangenen Entschädigungszusage wird durch Art. 14 GG allenfalls in dem Umfang geschützt, der sich aus dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz ergibt (vgl. zum eigentumsrechtlichen Schutz von Restitutionsansprüchen nach dem Vermögensgesetz BVerfGE 95, 48 ).
  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09
    Ihre Beantwortung ist, da damit nicht der Fortbestand des betreffenden Rechts angesprochen ist, nicht an Art. 14 GG selbst, sondern grundsätzlich nur an Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot zu messen (vgl. BVerfGE 97, 89 ; BVerfGK 16, 207 ).
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09
    Ihre Beantwortung ist, da damit nicht der Fortbestand des betreffenden Rechts angesprochen ist, nicht an Art. 14 GG selbst, sondern grundsätzlich nur an Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot zu messen (vgl. BVerfGE 97, 89 ; BVerfGK 16, 207 ).
  • BGH, 14.09.2000 - III ZR 183/99

    Entschädigung wegen Enteignung nach dem DDR-Aufbaugesetz

  • BVerwG, 01.07.1999 - 7 B 2.99

    Enteignung von ausländischem Vermögen in der ehemaligen DDR; tatsächliche

  • BVerwG, 13.12.2010 - 5 B 20.10

    Anspruch auf nachträgliche Erfüllung eines Entschädigungsanspruchs; zur Auslegung

  • BVerwG, 09.05.2005 - 7 B 144.04

    Haftbarkeit der BRD für die etwaige Vorenthaltung einer festgesetzten, aber

  • BVerwG, 22.05.2017 - 8 B 57.16

    Divergenzrüge; Enteignung; Entschädigungserfüllungsanspruch; Freistellung;

    Das Verwaltungsgericht hat unter Berufung auf höchstrichterliche Rechtsprechung seine Rechtsauffassung deutlich gemacht, dass ein Entschädigungsanspruch im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG nur "vorgesehen" ist, wenn Behörden der in der Besatzungsverwaltung oder der ehemaligen DDR angesichts normativer Entschädigungsregeln eine Entschädigung belegbar beabsichtigt oder eine solche sogar konkret begonnen hatten (UA S. 30 Abs. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. August 2012 - 1 BvR 1184/09 - ZOV 2014, 92 Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 19. März 2009 - 5 B 106.08 - Buchholz 428.43 DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz Nr. 2 Rn. 10, 12).

    Zum anderen ist die Frage - wie die Beigeladene selbst vorträgt - in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits in dem Sinne geklärt, dass das Fehlen von Vorschriften über die Entschädigungshöhe bei Bestehen eines Entschädigungsanspruchs in der Besatzungszeit und bei Nachweis einer behördlichen Entschädigungsabsicht der Besatzungsverwaltung oder der ehemaligen DDR-Behörden nicht schadet (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. August 2012 - 1 BvR 1184/09 - ZOV 2014, 92 Rn. 26; BVerwG, Beschlüsse vom 19. März 2009 - 5 B 106.08 - Buchholz 428.43 DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz Nr. 2 Rn. 10, 12 und vom 13. Dezember 2010 - 5 B 20.10 - ZOV 2011, 44 Rn. 5, 7).

  • BVerwG, 17.05.2017 - 8 C 19.16

    Entschädigungserfüllungsanspruch; Nichtigkeitsfiktion; Rückerstattungsanordnung;

    Allerdings gehen nach Völkergewohnheitsrecht noch unerfüllte Entschädigungsverpflichtungen mit dem Übergang des Vermögens des untergegangenen Staates auf den Nachfolgestaat über (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2012 - 1 BvR 1184/09 - ZOV 2014, 92 = juris Rn. 6; BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - 7 B 2.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 5 S. 17 und vom 9. Mai 2005 - 7 B 144.04 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16

    Divergenz; Durchgriffsanspruch; Entschädigungserfüllungsanspruch; Fehlen von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Entschädigung im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG "vorgesehen", wenn im Einzelfall für Enteignungen im Beitrittsgebiet nach den damals geltenden Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik ein hinreichend konkretes unerfülltes Entschädigungsversprechen vorgelegen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. März 2009 - 5 B 106.08 - Buchholz 428.43 DDR-EErfG Nr. 2 Rn. 4 und 7 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. August 2012 - 1 BvR 1184/09 - juris Rn. 22 f. und BVerwG, Urteile vom 18. September 2014 - 5 C 18.13 - a.a.O. Rn. 47 f. und vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - a.a.O. Rn. 24).
  • VG Berlin, 27.11.2014 - 29 K 109.11

    Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz

    Der Gesetzgeber hat darin in materiell-rechtlicher Hinsicht bewusst und ausdrücklich an die erwähnte Rechtsprechung angeknüpft (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs, BTDrucks 15/1180, S. 4, 16; zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 1. August 2012, - 1 BvR 1184/09 -, zitiert nach juris).
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